2. Erkrankungen unabhängig vom
Rassestandard
Umweltbeteiligung an der Ausprägung der
Defekte
Sehr viele genetische bedingte Erkrankungen werden als Disposition vererbt.
Der Welpe kommt also nicht mit der Krankheit selber auf die Welt, sondern
nur mit einer erhöhten Bereitschaft zu erkranken, wenn er mit entsprechenden
Umweltverhältnissen konfrontiert wird. Die Krankheit selber kommt
nur dann zustande, wenn ein genetisch disponierter Hund entsprechenden
belastenden Umweltverhältnissen ausgesetzt wird. So kommt z.B. ein
Hund mit normalen Hüftgelenken auf die Welt. Erst durch verschiedene
Umweltbelastungen im Laufe der ersten Lebenswochen und -monate (zu intensive
Fütterung, zu viel bzw. ungünstige Bewegung) kommt es bei genetisch
disponierten Hunden zu Fehlentwicklungen im Bereich der Hüftgelenke,
die schließlich zu einer Hüftgelenksdysplasie führen.
Lebt ein genetisch disponierter Hund unter optimalen Umweltbedingungen,
kann es sein, daß die Krankheit nie manifest wird. So günstig
das für den betroffenen Hund ist, so ungünstig ist ein solcher
Fall für die züchterische Selektion. Denn dieser Hund wird möglicherweise
als scheinbar gesund in der Zucht eingesetzt und gibt somit an alle seine
Nachkommen seine Defektgene weiter. Die Wahrscheinlichkeit, daß
seine Nachkommen die betr. Krankheit dann tatsächlich bekommen, wenn
sie unter entsprechend ungünstigen Umweltbedingungen gehalten werden,
ist somit sehr groß. Bei manchen Erbkrankheiten ist es möglich,
durch bestimmte standardisierte Untersuchungen die Disposition für
eine Erbkrankheit auch dann zu erkennen, wenn der Hund noch keine klinischen
Symptome zeigt. So ist es z.B. möglich, durch eine Röntgenuntersuchung
Veränderungen am Hüftgelenk bereits zu einem Zeitpunkt festzustellen,
zu dem der Hund äußerlich noch keinerlei Anzeichen einer Hüftgelenksdysplasie
zeigt.
In fast allen Zuchtverbänden von Rassen, in denen Hüftgelenksdysplasie
ein Problem darstellt, werden Hunde nur dann zur Zucht zugelassen, wenn
sie einer Röntgenuntersuchung unterzogen worden sind und einen, allerdings
je nach Rassezuchtverband unterschiedlichen, HD-Befund aufweisen. So bekommt
bei manchen Zuchtverbänden nur ein HD-freier Hund eine Zuchterlaubnis,
bei anderen wird auch mit Hunden mit HD-Übergangsform, bei manchen
sogar mit leichter HD gezüchtet. Man sollte sich also bei der
Auswahl eines Welpen nicht mit der Auskunft zufriedengeben, daß
die Eltern die HD-Anforderungen des Zuchtverbandes erfüllen, sondern
nach dem genauen HD-Befund fragen, sich allenfalls sogar den HD-Befund
der Eltern zeigen lassen.
Neben der Hüftgelenksdysplasie gibt es eine Reihe anderer genetisch
bedingter Erkrankungen, für die Untersuchungsmöglichkeiten etabliert
sind.
Besonders günstige Bedingungen für den Hundekäufer liegen
vor, wenn eine Erkrankung bereits im Welpenalter eindeutig diagnostiziert
werden kann. So ist es z.B. möglich, eine bestehende Taubheit bereits
ab einem Alter von etwa 7 Wochen durch eine audiometrische Untersuchung
festzustellen. Entscheidet man sich für eine Rasse, bei der Taubheit
gehäuft auftritt, kann man vor dem Kauf des Welpen eine entsprechende
Untersuchung verlangen.
Tabelle 3 zeigt eine Übersicht über
die wichtigsten Erkrankungen, bei denen eine standardisierte Diagnosemöglichkeit
vorliegt.
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