Bartels lobt hohes Schutzniveau
HANNOVER. Landwirtschaftsminister Uwe Bartels lobte heute das vom Landtag
beschlossene neue "Niedersächsische Gesetz über das Halten
von Hunden". Damit werde das bereits durch die Gefahrtier-Verordnung
erreichte hohe Schutzniveau beibehalten. "Der erste Biss eines Hundes
wird nicht abgewartet. Wir wollen vorher handeln", betonte Bartels.
Als "dickes Plus" hinzu komme die dadurch erreichte Kompatibilität
mit bereits geltendem Bundesrecht ("Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz"
sowie "Tierschutz-Hundeverordnung").
Kernpunkte des neuen niedersächsischen Gesetzes: Erlaubnispflicht
für Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier, Bullterrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und für
Kreuzungen mit einer dieser Rassen bzw. dieses Typs. Die Erlaubnis wird
nur erteilt, wenn die Halterin/der Halter das 18. Lebensjahr vollendet
hat und die zum Halten gefährlicher Hunde erforderliche Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. Der Wesenstest ist Pflicht,
ebenso der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Hinzu kommt die Anleinpflicht
außerhalb ausbruchssicherer Privatgrundstücke. Jeder durch
gesteigerte Aggressivität auffallende Hund einer anderen Rasse/eines
anderen Typs soll mit denselben Auflagen versehen werden. |